Zertifizierter Medizinprodukteberater IT
Im Bereich Medizin sind Sie verpflichtet sich an das Medizinproduktegesetz zu halten. Auch im Bereich IT gibt es hier klare Regeln und Anforderungen.
Wir sind, im Gegensatz zu vielen unserer Mitbewerbern, nach europäischem Recht nach §31 MPG (Medizinproduktegesetz) personenzertifiziert.
Ihr Vorteil:
Im Fall eines Problems oder eines Haftungsrisikos können wir den Nachweis der benötigten Sachkunde nachweisen. Für Sie bedeutet dies eine erhebliche Risikominimierung, denn kann diese Sachkunde nicht nachgewiesen werden, handeln Sie als Auftraggeber grob fahrlässig.
Ein Auszug der Inhalte, die Bestandteile der europäischen Prüfung darstellen:
- Basiswissen des MP-Rechts und Wettbewerbsrecht
- Grundlagen der CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung
- nationale Umsetzung der europäischen Richtlinien
- Begriffsdefinitionen und Pflichten aus dem MPG
- Aufgaben und Pflichten des Medizinprodukte Beraters nach §31 MPG
- Grundlagen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
- Anforderungen an die Sicherheit von Systemen
- Medizinprodukte Sicherheitsplanverordung (MPSV)
- Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschriften